Die KulturLücke e.V. meldet sich zu Wort …
Institutionen, die sich im soziokulturellen Bereich engagieren, verfolgen unter anderem das Ziel, Menschen jeglichen Alters und jeglicher Kultur in ihrer Persönlichkeitsfindung zu unterstützen, sie in ihrem Selbst-Bewusstsein zu stärken und das Bedürfnis nach Meinungsbildung und Meinungsäußerungen zu wecken.
Mit ihrer kulturellen Arbeit, die sie auf ihre jeweilige Art gestalten, setzen sie sich somit für die Verwirklichung des in unserem Grundgesetz verankerten Rechts auf Meinungsfreiheit ein:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5, Absatz 1) Weiterlesen